Vorteile für Sie vor Ort!
Der Coburg-Pass!
Für Bürger mit geringem Einkommen in Stadt und Land. Wir möchten, dass niemand aus Kostengründen auf Arzneimittel verzichten muss! Deshalb sind wir dabei!
Mehr Informationen dazu finden Sie hier!

Unsere Gesundheitskarte!
Nutzen Sie unsere Kundenkarte mit zahlreichen Vorteilen: Von einer umfangreicheren pharmazeutischen Beratung, besseren Konditionen, bis hin zur vereinfachten Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse!
Aktuelles
FFP2-Masken für Risikogruppen bis 15. April 2021:
Worum geht's?
Die Krankenkassen haben im Laufe des Januars automatisch an alle Personen ab 60 Jahren und an alle Personen mit bestimmten Erkrankungen oder Risikofaktoren 2 BERECHTIGUNGSSCHEINE versendet.
Pro Berechtigungsschein erhält man:
6 FFP2- Masken gegen eine Eigenbeteiligung von 2 € je 6er-Pack.
Gültigkeit:
1. Berechtigungsschein bis 28.02.2021
2. Berechtigungsschein 16.2. - 15.04.2021
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen:
Es gibt aktuell Verzögerungen beim Versand der Berechtigungsscheine für die FFP2-Masken.
Wir wollen, dass Sie gesund bleiben und Ihre FFP2-Masken jetzt erhalten.
DARUM:
Der berechtigte Personenkreis erhält ab sofort 6 CE-zertifizierte FFP2-Masken für 12 € (Kaution) bei uns.
Sobald Sie den Berechtigungsschein von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, kommen Sie zu uns in die Apotheke. Nach Vorlage des Berechtigungsscheines und des Kaufbeleges erstatten wir Ihnen den Betrag abzgl. des Eigenanteils von 2 € zurück, also 10 €.
Unsere FFP2-Masken sind CE-zertifiziert, geruchsneutral und haben einen hohen Tragekomfort!
Haben Sie Fragen? Rufen Sie an unter: 09563/8821
Unser Gewinnspiel ist beendet:
Wir gratulieren den glücklichen Gewinnern!
Anlässlich des zehnten Geburtstags unserer Apotheke im EsCo-Park gab es bei uns einiges zu gewinnen: Bei jedem Besuch in unseren Apotheken zwischen dem 01.10. und 30.11.2020 hat jeder Kunde ein Los erhalten, mit dem er oder sie automatisch an der großen Verlosung teilnehmen konnte. Wir danken allen, die teilgenommen haben! Nun haben wir die Gewinner ermittelt. Sind Sie dabei?
Schauen Sie am besten gleich in unsere Liste und vergleichen Sie sie mit Ihrer Losnummer.

Rosenau Apotheke am Bürgerplatz:
Kommen Sie uns in unseren neu gestalteten Räumlichkeiten besuchen!
Unser Motto lautet: Hier fühl ich mich wohl. Um unserem damit verbundenen Anspruch für unsere Patienten, Kunden und Mitarbeiter auch in Zukunft gerecht werden zu können, haben wir unsere Rosenau Apotheke am Bürgerplatz für Sie umgebaut. Wir möchten uns bei Ihnen allen herzlich für Ihr Verständnis, Ihre Geduld und Ihre Treue bedanken, die Sie uns während der Umbauarbeiten entgegengebracht haben. Wir freuen uns, Sie in unseren neu gestalteten Apothekenräumen begrüßen zu dürfen!
Wenn Sie mehr über unseren Umbau wissen möchten, finden Sie hier weitere Informationen und Eindrücke!

Phytotipp des Monats:
Imupret® N
Oftmals sind Kratzen im Hals, Frösteln oder ein ständiges Kribbeln in der Nase die ersten Symptome einer angehenden Erkältungserkrankung. Jetzt heißt es schnell handeln und das Immunsystem aktiv bei der Bekämpfung der eingedrungenen Viren unterstützen. Mit Imupret N wird eine Erkältung optimalerweise schon im Anfangsstadium gebremst und soll sich so erst gar nicht voll entwickeln können.
50 ml / 50 Dragees
Aktionspreis:
9,99 €
statt 12,97 €*; Grundpreis: 0,20 € / Dragee bzw. 19,98 € / 100 ml
* Dieser Preis ist unser bisheriger oder der vom Hersteller empfohlene Verkaufspreis. Druckfehler vorbehalten und Verkauf nur solange der Vorrat reicht. Abbildung ähnlich. Angebot gültig bis 31.01.2021.
Magazin
Krankenkasse muss bei Entstellung Hautstraffung zahlen

Hautüberschüsse können operativ entfernt werden. Foto: Daniel Karmann/dpa-tmn - (c)dpa-infocom GmbH
Celle (dpa/tmn) - Wer viel Gewicht abgenommen hat, der kann unter stark herabhängenden Hautpartien leiden. Unter bestimmten Umständen muss die Krankenkasse in solchen Fällen die Kosten für eine Straffung tragen.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine «gravierende optische Entstellung» vorliegt, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins und verweist auf ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Az.: L 16 KR 143/18).
Geklagt hatte eine Frau, die nach einer Magenverkleinerung 50 Kilogramm Gewicht verloren hatte. Eine Folge: Die Haut an ihren beiden Oberarmen hing sehr stark herunter. Sie berichtete von Beeinträchtigungen und Schmerzen. Doch der Medizinische Dienst der Krankenkassen lehnte eine Übernahme der OP-Kosten ab, da es sich lediglich um eine kosmetische Indikation handle.
Das Gericht sah das anders. Die Frau habe einen Anspruch auf die Übernahme der OP-Kosten. Nicht aus medizinischen Gründen, sondern unter dem Gesichtspunkt der Entstellung. Auch bei weitgeschnittener und lockerer Kleidung falle die massive Asymmetrie ihrer Ober- und Unterarme auf, so das Gericht. Das führe zu forschenden und entsprechend unangenehmen Blicken anderer Menschen.
© dpa-infocom, dpa:210112-99-994486/2